
Der Zoll kontrolliert nicht nur Waren aus weit entfernten Drittstaaten. Auch beim Verbringen von Feuerwerk innerhalb Europas können sprengstoffrechtliche Voraussetzungen eine Rolle spielen. Besonders problematisch sind nicht konforme Artikel und Feuerwerk, für das dem Besitzer die erforderliche Berechtigung fehlt.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor illegalem Feuerwerk
In einer Pressemitteilung zu einer Sicherstellung weist der Zoll darauf hin, dass nicht konformitätsbewertetes und nicht ordnungsgemäß CE-gekennzeichnetes Feuerwerk verboten sein kann. Auch eine gefälschte CE-Kennzeichnung schützt nicht vor Konsequenzen.
Sicherstellung oder Beschlagnahme ist möglich
Bei einem Verstoß kann Feuerwerk sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Der Zoll beschreibt außerdem, dass bei entsprechenden Verdachtsfällen Strafverfahren eingeleitet werden können. Die Folgen hängen vom konkreten Sachverhalt ab.
F4 ist ein typisches Beispiel für Berechtigungspflichten
Der Zoll schildert einen Fall mit F4-Batterien, bei dem eine erforderliche Erlaubnis nicht vorgelegt werden konnte. F4 ist Großfeuerwerk und nicht für den freien Verbraucherumgang gedacht.
Auch bestimmte F2-Artikel können problematisch sein
Der Zoll erinnert daran, dass bereits bei bestimmten F2-Gegenständen besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnisse erforderlich sein können. Deshalb sollte man F2 nicht pauschal mit „immer frei ab 18“ gleichsetzen.
Warum die Rechnung allein nicht genügt
Ein Kaufbeleg kann zeigen, wo ein Produkt erworben wurde, ersetzt aber nicht die notwendige Konformität, Kennzeichnung oder persönliche Berechtigung. Ein legaler Kaufvorgang im Ausland ist daher nicht automatisch ein Nachweis für die legale Verwendung in Deutschland.
Vorher prüfen statt an der Grenze diskutieren
Wer Zweifel an Kategorie oder Zulässigkeit eines Artikels hat, sollte diese vor dem Kauf beziehungsweise Verbringen klären. Das ist sicherer und vermeidet unnötige Risiken.
Offizielle Quellen / Vertiefung
https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2023/y72_illegales_feuerwerk.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__20.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__22.htmlWeitere Artikel aus diesem Themenbereich
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