
Für Feuerwerk der Kategorie F2 gibt es in Deutschland einen klar begrenzten Zeitraum für die Überlassung an normale Verbraucher. Dieser Zeitraum ist nicht mit der Bestellmöglichkeit eines Onlineshops gleichzusetzen.
Grundregel 29. bis 31. Dezember
Die 1. SprengV sieht für F2 grundsätzlich die Überlassung vom 29. bis 31. Dezember vor. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, kann bereits ab dem 28. Dezember überlassen werden.
Ausnahmen für Berechtigte
Erlaubnisinhaber, Befähigungsscheininhaber oder Personen mit entsprechender Ausnahmegenehmigung können von dieser allgemeinen Verbraucherregel abweichen.
Onlinebestellung früher möglich
Ein Shop kann eine Bestellung frühzeitig entgegennehmen. Maßgeblich für die gesetzliche Frist ist die tatsächliche Überlassung an den Verbraucher.
Offizielle Quellen / Vertiefung
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__22.htmlWeitere Artikel aus diesem Themenbereich
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