Recht & Sicherheit

Wann darf F2-Feuerwerk gezündet werden? Regeln für Silvester

Wann darf F2-Feuerwerk gezündet werden? 31. Dezember, 1. Januar, Verbotsbereiche und lokale Anordnungen erklärt.

Für Verbraucher ist F2-Feuerwerk ohne besondere Erlaubnis grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar vorgesehen. Zusätzlich gelten bundesweite Verbote für bestimmte sensible Orte und mögliche lokale Einschränkungen.

31. Dezember und 1. Januar

Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Volljährige F2 grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis verwenden, sofern keine weiteren Verbote greifen.

Sensible Orte sind ausgenommen

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten.

Lokale Verbotszonen beachten

Behörden können für bestimmte Bereiche zusätzliche Verbote anordnen. Deshalb sollten kommunale Hinweise kurz vor Silvester geprüft werden.

Hinweis: Bei Sicherheit, Kategorie, Altersgrenze und Verwendung gilt immer die Kennzeichnung des konkreten Produkts sowie die aktuelle Rechtslage. Wir ersetzen keine behördliche oder fachkundige Einzelfallberatung.

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