Für Verbraucher ist F2-Feuerwerk ohne besondere Erlaubnis grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar vorgesehen. Zusätzlich gelten bundesweite Verbote für bestimmte sensible Orte und mögliche lokale Einschränkungen.
31. Dezember und 1. Januar
Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Volljährige F2 grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis verwenden, sofern keine weiteren Verbote greifen.
Sensible Orte sind ausgenommen
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten.
Lokale Verbotszonen beachten
Behörden können für bestimmte Bereiche zusätzliche Verbote anordnen. Deshalb sollten kommunale Hinweise kurz vor Silvester geprüft werden.
Offizielle Quellen / Vertiefung
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.htmlMehr Tiefe, wenn du sie brauchst.
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