Sicherheit

Verdächtiges oder unbekanntes Feuerwerk gefunden: Was tun?

Unbekanntes, beschädigtes oder verdächtiges Feuerwerk sicher einordnen: nicht testen, nicht öffnen, Abstand halten und zuständige Stellen fragen.

Verdächtiges oder unbekanntes Feuerwerk gefunden: Was tun? – redaktionelles Feuerwerk-Wissen
*KI UDL Intermedia erstellt

Alte Böller im Keller, ein unbekannter Knallkörper auf der Straße oder ein schlecht gekennzeichneter Artikel aus fremder Quelle: In solchen Situationen ist Experimentieren die schlechteste Lösung. Ohne sichere Identifikation sollte der Gegenstand nicht wie normales Verbraucherfeuerwerk behandelt werden.

Nicht probeweise anzünden

Bei unbekanntem oder beschädigtem Feuerwerk ist nicht klar, ob Zündung, Verzögerung und Satz noch bestimmungsgemäß funktionieren. Polizei und BAM warnen vor ungeprüften sowie manipulierten oder selbst hergestellten Artikeln.

Nicht öffnen oder verändern

Ein Blick ins Innere liefert Verbrauchern keine verlässliche rechtliche Einordnung und kann das Risiko deutlich erhöhen. Der Artikel sollte weder zerlegt noch umgebaut oder mit anderen pyrotechnischen Gegenständen kombiniert werden.

Kennzeichnung nur von außen prüfen

Wenn das ohne Manipulation möglich ist, können CE-Kennzeichnung, Registrierungsnummer, Kategorie, Herstellerangaben und Gebrauchsanleitung Hinweise geben. Fehlen wesentliche Angaben oder wirken sie widersprüchlich, sollte der Artikel nicht verwendet werden.

Bei Fundstücken besonders vorsichtig sein

Ein aufgefundener Gegenstand kann beschädigt, feucht, manipuliert oder bereits angezündet worden sein. Abstand und eine fachkundige Einschätzung sind sinnvoller als der Versuch, ihn selbst zu testen oder „unschädlich“ zu machen.

Zuständige Stelle kontaktieren

Je nach Situation können Polizei, Ordnungsbehörde oder örtliche Entsorgungsstelle die richtige Anlaufstelle sein. Bei einer unmittelbar gefährlichen Lage gilt der allgemeine Notruf. Für normale Altbestände sollte die örtliche Entsorgungsstelle nach dem richtigen Weg gefragt werden.

Kinder und Unbeteiligte fernhalten

Gerade nach Silvester liegen manchmal nicht vollständig umgesetzte Feuerwerkskörper herum. Kinder sollten solche Fundstücke nicht anfassen oder erneut anzünden.

Hinweis: Bei Sicherheit, Kategorie, Altersgrenze und Verwendung gilt immer die Kennzeichnung des konkreten Produkts sowie die aktuelle Rechtslage. Wir ersetzen keine behördliche oder fachkundige Einzelfallberatung.
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